Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.07.2014

Casio darf Händlern den Vertrieb über eBay nicht verbieten

Nach einer Entscheidung des OLG Schleswig darf der Kamerahersteller Casio Europe den Händlern nicht den Vertrieb von Kameras über Internetplattformen (z. B. eBay oder Amazon) verbieten, weil die verwendeten Händlerverträge eine Einschränkung des Wettbewerbs bewirken und deshalb kartellrechtswidrig sind.  Die Firma Casio Europe hat den Händlern in den Partnervereinbarungen den Verkauf der Produkte an ihren jeweiligen Standorten erlaubt, ebenso die Vermarktung durch Kataloge, Printmedien und in eigenen Online-Shops. Jedoch wurde der "Verkauf über sogenannte ´Internetauktionsplattformen´ (z. B. eBay), ´Internetmarktplätze´ (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte" nicht gestattet. Die Wettbewerbszentrale hielt diese Einschränkung für rechtswidrig und klagte...