Das Landgericht Wiesbaden hat ein essenzielles Urteil zur Buchpreisbindung und ihrer Regelverjährungsfrist von drei Jahren getroffen. Die hier nicht namentlich aufgeführten Parteien - vor allem die beklagte Partei - dürften Interessenten an dem Thema recht schnell einfallen, zumal diese Problematik erst vor wenigen Tagen (im August 2014) einen recht großen Medienwirbel entfacht hatte. Das Gericht entschied im Grundsatz, dass die Regelverjährungsfrist von drei Jahren für die Buchpreisbindung nach wie vor gilt und nicht die im UWG geltende kürzere Verjährungsfrist von sechs Monaten anwendbar sei. Das BuchPrG verweist zwar bezüglich der Verfahrensvorschriften auf das "Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb" (UWG), dazu gehört aber nicht die Verjährungsfrist.Zum Vorgang und dem...
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29.08.2014