Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.03.2020

Brötchengutschein beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente

Der Bundesgerichtshof entschied am 06.06.2019, dass Apotheken ihren Kunden für das Einlösen von verschreibungspflichtigen Rezepten keine Gutscheine aushändigen dürfen. Denn das verstoße gegen das Zuwendungsverbot aus dem Heilmittelwerbegesetz und den Preisbindungsvorschriften aus dem Arzneimittelgesetz und sei daher wettbewerbswidrig.Darf eine Apotheke Brötchengutscheine vergeben?Klägerin war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Beklagte die Betreiberin einer Apotheke. Die Beklagte händigte beim Verkauf eines rezeptpflichtigen Medikaments ihren Kunden einen Brötchen-Gutschein aus. Die Kunden konnten ihn in einer nahegelegenen Bäckerei einlösen. Hiergegen ging die Klägerin gerichtlich vor. Die Vorinstanzen entschieden in ihrem Sinne auf wettbewerbswidriges...