Das Amtsgericht (AG) in Hamburg hat mit seinem Urteil vom 18.02.2016 unter dem Az. 25b C 342/15 über den Streitwert entschieden, der bei einer illegalen Bootleg-CD auf Amazon.de angesetzt werden müsste. Das Gericht nannte einen maßgeblichen Streitwert in Höhe von 20.000,- Euro. Dieser Wert sei nach freiem Ermessen zu ermitteln.Anlass des Streits war eine Bootleg-CD. Die Klägerin beansprucht Anwaltskosten wegen einer Abmahnung bezüglich urheberrechtlicher Streitigkeiten um die Musikaufnahmen. Die Beklagte verkauft gebrauchte Tonträger und hat seinen Geschäftssitz in der Schweiz. Der Zedent gab ein Konzert in Kalifornien, von dem einige Jahre später DVD-Bildtonträger und eine LP erschienen. Darauf befinden sich vierzehn bzw. zwölf Aufnahmen.Am 04.03.15 hat die Beklagte über...
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02.03.2016