Bonusgeschenke bis zu 1,- € können für jedes verschreibungspflichtige Medikament gegeben werden, auch wenn sich mehrere auf einem Rezept befinden.
Es liegt kein unlauterer Wettbewerb vor, wenn ein Apotheker einen Bonus von einem Euro (1,- €) für jedes verschreibungspflichtige Medikament in seiner Werbung zusagt, auch wenn bis zu drei Medikamente dieser Art auf einem Rezept zusammengefasst wurden.
In vorliegendem Fall hatte ein Apotheker eine Werbeaktion gestartet, in der er einen Einkaufsgutschein für nicht verschreibungspflichtige Medikamente in Höhe von einem Euro je verschreibungspflichtigem Medikament anbot. Diese Werbung bezog sich auch auf Rezepte, auf denen bis zu drei verschreibungspflichtige Medikamente vermerkt waren. Dagegen hatte die Zentrale zur Bekämpfung...
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20.11.2013