Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
30.07.2015

Bonitätsaussagen sind Meinungsäußerungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 22.02.2011 unter dem Az. VI ZR 120/10 entschieden, dass so genannte Bonitätsaussagen von Auskunfteien wie Creditreform (in diesem Fall: “Bonitätsindex 500″) Meinungsäußerungen sind. Dennoch hat der BGH betont, es sei beachtlich, inwiefern eine solche Aussage auch eine Tatsachenbehauptung beinhalte. Eine Äußerung falscher Tatsachen sei nämlich nicht vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt.Die Klägerin hat eine Firma, die sich mit der Verwaltung gastronomischer Betriebe beschäftigt. Die Beklagte ist eine Auskunftei und zugleich ein Inkassounternehmen. In ihrer Funktion als Auskunftei erteilt sie Wirtschaftsauskünfte. Über die Klägerin hat sie eine negative Auskunft ("500") erteilt, weswegen die Klägerin von ihr...