Das Landgericht (LG) in Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 12.01.2015 unter dem Az. 310 O 11/15 über einen Fall entschieden, der den Tausch von Musikdateien über das Internet zum Gegenstand hatte. Diesmal hatte das LG über einen Auskunftsanspruch gegen einen Webhoster zu entscheiden, der sogenannte BitTorrent-Tracker hostet.Das Gericht hat den Anspruch hier bejaht, insoweit die Nennung von Namen, Adresse und Mail-Adresse des Kunden, der die Rechtsverletzung begangen hat, preisgegeben werden sollten. Damit gab das Gericht dem Antrag der Antragstellerin statt und gab der Antragsgegnerin per einstweiliger Verfügung auf, über Namen, Adresse und Mailadresse des Kunden Auskunft zu geben, der unter den Webadressen X und Y einen so genannten BitTorrent-Tracker betreibt, welcher...
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05.05.2015