In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Gießen mit Beschluss vom 13.06.2018 unter dem Aktenzeichen 6 O 20/18 entschieden, dass ein Onlinehändler, der im Internet Wein zum Verkauf anbietet und diesen Wein mit den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“ bewirbt, in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Werbung (auch) die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle anzugeben hat, die im Sinne von Art. 24 Abs. 1 lit. a) VO (EG) Nr. 834/2007 für die Kontrolle desjenigen Unternehmens zuständig ist, das die letzte Erzeugungs- oder Aufbereitungshandlung an dem beworbenen Wein vorgenommen hat.Was war geschehen?Ein Onlinehändler, der selbst „bio-zertifiziert“ ist und seine (eigene) Kontrollnummer im Impressum seines Onlineshops veröffentlicht hat, hat im Internet...
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28.06.2018