Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Beschluss vom 08.10.2018, Az. 15 U 110/18, dass eine Bildberichterstattung unzulässig sei, wenn das mit ihr aufgegriffene Ereignis nur als Deckmantel für eine anderweitige Berichterstattung verwendet werde. Es werde in einem solchen Fall nicht dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedient, vielmehr überwiege sodann das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Berichterstattung über bekannten Moderator und EhefrauStreitpunkt des Verfahrens ist ein in einer Zeitschrift abgedruckter Artikel mit der Überschrift „Jetzt enthüllt! Drama um die Ks – Unglaublich, was in I geschah“. Dieser betraf den bekannten Moderator HK und seine Ehefrau sowie dessen vermeintlich entfernte Verwandtschaft mit dem Staatsanwalt BK, der zur Zeit des...
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06.03.2019