Das OLG München entschied mit Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 368/16, dass das Hochladen eines Fotos in einem Social Network wie Facebook keine Einwilligung in die Weiterverbreitung in einem gänzlich anderen Kontext, wie der Berichterstattung zur Flüchtlingskrise, darstellt. In diesem Zusammenhang bezog der Senat auch Stellung zu der Frage, ob die Presse ein berechtigtes Interesse daran hat, in einem Zeitungsportal bei der Wiedergabe einer Facebook-Meinungsäußerung einer Person auch deren Profilfoto und Namen preiszugeben. Die Bild-Zeitung stellte Facebook-Nutzer, die gegen Flüchtlinge hetzten, „an den Pranger“ Im Rahmen ihrer Berichterstattung zur Flüchtlingskrise stellte die Bild-Zeitung in ihrer Printausgabe sowie auf ihrer Internetseite mehrere Meinungsäußerungen von...
Artikel
09.05.2016