Das Landgericht Ravensburg hat im August 2015 entschieden, dass ein Bier nicht als „bekömmlich“ beworben werden darf. Mit dieser Aussage würde eine gesundheitsbezogene Aussage zu einem alkoholischen Getränk gemacht. Dies aber ist nach geltendem Recht nicht gestattet.Bereits im Mai 2015 war eine einstweilige Verfügung gegen eine Brauerei im Kreis Ravensburg erlassen worden, die ihr Bier als „bekömmlich“ beworben hatte. Ein Berliner Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs – ihm gehören die großen Einzelhandelsketten Lidl und Norma sowie weitere Unternehmen an, die unter anderem auch Bier verkaufen – hatte diese Verfügung erwirkt. Die Brauerei legte Widerspruch ein, weshalb es zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Ravensburg kam.Auf ihrer Webseite...
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21.09.2015