Mit Urteil vom 13.12.2018 entschied das Oberlandgericht Düsseldorf, dass ein Name mit dem Zusatz „Anstalt“ bei einer privaten Firma irreführend sein könne. Denn damit werde der falsche Eindruck erweckt, die Beklagte sei eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Einrichtung.Erweckt die Bezeichnung „S-Anstalt“ einen falschen Eindruck?Klägerin und Beklagte waren in derselben Stadt im An- und Verkauf von Diamanten, Edelsteinen, Gold und anderen Edelmetallen tätig. Beide betrieben auch jeweils eine Internetseite. Die Beklagte nutzte für sich die Bezeichnung „A. S-Anstalt“, wobei das „A.“ für den geografischen Tätigkeitsbereich stand. Hiergegen wandte sich die Klägerin. Nach ihrer Auffassung erzeuge die Namensgebung als „Anstalt“ den Eindruck,...
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17.09.2019