Das Amtsgericht (AG) in Pasewalk hat mit seinem Urteil vom 20.05.2015 unter dem Az. 711 Js 10447/14 entschieden, dass eine Zeitung einen Jäger, der ein totes Reh hinter sich herzieht, nicht als “Rabauken-Jäger” betiteln darf. Hierin sieht das Gericht eine Beleidigung. Der Jäger fuhr mit seinem Geländewagen, an den er ein Reh angebunden hatte, auf einer öffentlichen Straße.Der verantwortliche Journalist wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Er ist als Redakteur bei einer Zeitung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern angestellt. Ein anonymer Dritter beobachtete das Fahrzeug des Jägers auf der viel befahrenen Bundesstraße 109. An der Anhängerkupplung seines Wagens hatte der Jäger den Rehkadaver mit einem Seil befestigt. Der unbekannte Dritte fertigte...
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08.08.2015