Das Oberlandesgericht München hat im März 2016 entschieden, dass ein Bier „Klosterseer“ genannt werden darf, ohne dass damit eine geographische Herkunft von einem bestimmten Klostersee oder gar klösterliche Brautradition verbunden sein muss.Eine Brauerei aus Grafing bei München produziert und vertreibt ein Bier mit der Bezeichnung „Klosterseer“, das nicht nur in München, sondern auch im Raum Berlin Abnehmer findet. Einen Klostersee gibt es in der Grafinger Nachbargemeinde Ebersberg, aber auch noch an zahlreichen anderen Stellen im Bundesgebiet. Die Brauerei hatte das Bier nach dem Grafinger Eishockeyclub EHC Klostersee benannt, dessen Name wiederum Bezug nimmt auf den benachbarten See. Eine konkurrierende Brauerei sah in der bildlichen Gestaltung des Etiketts und im Namen...
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02.05.2016