Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil (Az. 3 U 59/11) am 09.04.2015 entschieden, dass eine ausreichende originäre Unterscheidungskraft für das Firmenschlagwort „Creditsafe“ beziehungsweise „creditsafe“ besteht. Das genannte Schlagwort ist in Geschäftsbereichen der Firmenauskünfte, Kreditberichte und Wirtschaftsinformationen nach Auffassung des OLG Hamburg hinreichend unterscheidungskräftig.Die Creditsafe Deutschland GmbH hatte gegen eine konkurrierende Firmengruppe geklagt. Die Beklagte ist seit März 2006 Inhaberin der Domain „creditsafe.de“, die nicht konnektiert ist. Das heißt, die von der Klägerin beanstandete Domain und deren Inhalte sind nicht für die Allgemeinheit über das Internet zugänglich. Die Unternehmensgruppe der Beklagten besteht aus...
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03.09.2015