Bewertungsportale müssen eine Tatsachenaussage nicht entfernen, wenn die Löschanfrage keine konkreten Angaben enthält, weshalb die angegriffene Bewertung unwahr ist. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Urteil vom 30. Juni 2016 (Az. 5 U 58/13) in einem Fall entschieden, der das Hotelbewertungs- und Buchungsportal HolidayCheck betrifft. SachverhaltEine Nutzerin schrieb auf HolidayCheck eine negative Bewertung über ein Hamburger Hotel. Sie bemängelte unter anderem, der WC-Deckel habe zerschlagen im Waschbecken gelegen. Das Zimmer sei ziemlich abgewohnt und voller Scherben und Kaugummireste gewesen. Die HolidayCheck-Userin gab an, nach Beanstandung der Mängel ein neues Zimmer erhalten zu haben. Es sei allerdings ebenso wenig sauber gewesen wie das alte. So habe die...
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16.03.2017