Das Landgericht Düsseldorf urteilte am 09. April 2013, dass ein Internetportal, das es seinen Nutzern erlaubt, Ärzte zu bewerten, unter dem Recht der Meinungsfreiheit geschützt ist.
Das Portal wird von einem Unternehmen betrieben, das eine umfangreiche Datenbank aller Ärzte und anderweitig medizinisch tätiger Personen in Deutschland unterhält, deren Daten teilweise automatisch von frei verfügbaren Internetseiten abgerufen und zusammengetragen werden. Besuchern der Seite wird die Möglichkeit gegeben, diese Ärzte in mehreren Kategorien, wie Beratung oder Freundlichkeit, nach dem Schulnotensystem zu bewerten. Um eine Bewertung abzugeben, müssen Nutzer lediglich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, andere Angaben wie Name oder Adresse sind optional. Die so abgegebenen Bewertungen...
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18.11.2013