Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat es mit seinem Urteil vom 05.11.2013 unter dem Aktenzeichen I-20 U 107/13 untersagt, in bestimmter Weise für eine so genannte manuelle Therapie an Kindern zu werben.
Geworben hatte ein Anbieter mit der Aussage, wer ein Schreibaby habe, oder ein Kind, das „auffällig“ unruhig sei, solle auf sein Gefühl hören.
Er erläutert sodann das so genannte KISS-Syndrom. Damit seien Blockaden der Halswirbelsäule bei Kindern gemeint. Es bedeute „Kopfgelenk-Induzierte-Symmetrie-Störung“. Dies führe zu einer Reihe von Symptomen. Jedes zweite bis dritte Kind leide darunter und sei behandlungsbedürftig. Das Syndrom komme durch die Geburt zustande. Dabei werde die Wirbelsäule und Halswirbelsäule derart überanstrengt, dass Blockaden...
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23.06.2014