Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 01.04.2016 unter dem Aktenzeichen 6 U 108/15 entschieden, dass eine irreführende Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für eine wissenschaftlich noch nicht belegte und umstrittene Diät in Verbindung mit einer DNA-Analyse dann vorliegt, wenn für den Verbraucher keine Klarstellung über die tatsächliche Wirksamkeit erfolgt.Hintergrund der Entscheidung und VerfahrensverlaufHintergrund der Entscheidung war eine Werbemaßnahme eines beklagten Unternehmens, dessen Gegenstand ein Konzept der Gewichtsreduzierung war. Dieses Konzept basierte laut der im Internet eingestellten Werbung auf eine sog. genetische Stoffwechselanalyse. Aufgrund einer DNA-Analyse sollte der sog. Typ der sich der Diät unterziehenden Person ermittelt und...
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25.11.2016