Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.04.2020

Beweislastverteilung bei Einwilligung in Werbemails

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied am 25.01.2018, dass zwar grundsätzlich der Antragsgegner die Beweislast für E-Mail-Zusendungen trage. Dies gelte aber nur eingeschränkt, wenn die Zusendung über ein unabhängiges Portal erfolge und die Antragstellerin selbst den Suchauftrag erstellt und damit die Zusendung aktiviert habe.Wann muss in E-Mail-Werbung eingewilligt werden?Die Parteien waren Immobilienmakler, beide u.a. in Kassel tätig. Die Antragsgegnerin inserierte beim Immobilienportal immonet.de zwei Immobilien. Die Objekte waren im Foto deutlich sichtbar als „Verkauft“ gekennzeichnet. Interessenten konnten einen Suchauftrag schalten. In dem Fall erhielten sie automatisch E-Mail-Angebote, die den angegebenen Kriterien entsprachen. Dabei wurden nicht nur neu eingestellte...