Eine wichtige Entscheidung hat der EuGH zum Verbrauchsgüterkauf getroffen. Danach genügt es, wenn der Verbraucher darlegt und beweist, dass die gekaufte Sache nicht vertragsgemäß ist und diese Vertragswidrigkeit sich in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe des Kaufgegenstandes gezeigt hat.Ein niederländisches Berufungsgericht beschäftigte sich mit einem Fall, bei dem eine Frau einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft hatte. Der Wagen fing nach vier Monaten während der Fahrt Feuer, ein Sachverständigengutachten konnte nicht eingeholt werden. Der Händler wies seine angebliche Verantwortung zurück. In der ersten Instanz verlor die Frau und ging in Berufung. Das Berufungsgericht legte dem EuGH eine Reihe von Fragen vor, unter anderem, was der Verbraucher beim...
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28.01.2016