Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.06.2017

Beweislast für die Einwilligung zu Werbeanrufen

Wer Werbeanrufe tätigt, trägt die Beweislast für die vorherige Einwilligung des Angerufenen, wobei er mit hohen Anforderungen rechnen muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 26.01.2017, Az. 29 U 3841/16) hervor. Das Gericht hält die Aussage einer Rechtsanwältin, dem Anruf nicht zugestimmt zu haben, für glaubwürdiger als die gegenteilige Beteuerung des Adresshändlers, der dem werbenden Unternehmen die Kontaktdaten verkauft hat. Die Anwältin wisse um die existenzgefährlichen Folgen einer Falschaussage. Der Adresshändler wolle dagegen möglichst viele Kontaktdaten verkaufen – unter Umständen auch solche, bezüglich derer keine Zustimmung für Telefonwerbung vorliege.Der SachverhaltDie Parteien, zwei Unternehmen, sind in der...