Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.11.2014

Beweislast für Zustandekommen eines Handy-Vertrages

Mit Urteil vom 25. Juli 2014 hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden, dass es für die Darlegungs- und Beweislast nicht ausreichend ist, wenn eine Partei im Rechtsstreit eine bloße Stellvertretung behauptet. Bei diesem Vortrag müssen stattdessen konkrete Einzelheiten der dargestellten Vertretung schlüssig erörtert werden. Bei einem Vertragsabschluss ist es jedenfalls erforderlich, dass Angaben dazu gemacht werden, ob ein Vertreter den Kontrakt im eigenen Namen für den Vertretenden abschließen wollte. Darüber hinaus ist nach Auffassung des Gerichts darzulegen, auf welche Art und Weise die Stellvertretung konkret stattgefunden hat.Mit ihrer Klage wollte die Klägerin ihrerseits geltend gemachte Ansprüche aus zwei Handyverträgen gerichtlich bestätigen lassen. Bei der...