Die Klägerin handelt mit Möbeln und Möbelzubehör. Sie vertreibt ihre Ware über verschiedene Onlineshops. Die Beklagte ist ein EDV-Handels- und Softwareunternehmen. Sie hat sich darauf spezialisiert, das Warenwirtschaftssystem „B“ an die Bedürfnisse ihrer Kunden anzupassen und entsprechend einzubauen. Im Juni 2008 bezog die Klägerin von der Beklagten das Einrichtungsvolumen „First Step“. Die Beklagte verpflichtete sich gegen Zahlung von 22.141 Euro netto die vertraglich vereinbarte Software zu installieren und eine Anbindung zu den von der Klägerin genutzten Onlineshops herzustellen. Die Klägerin finanzierte den Vertragsgegenstand durch ein Leasingunternehmen, das anstelle der Klägerin in den Vertrag eintrat. Das Leasingunternehmen stellte die Leistungen der Beklagten...
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01.08.2014