Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.02.2014

Bestellbutton mit "Bestellung abschicken" genügt der Buttonlösung

Mit seinem Urteil vom 19. November 2013 hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm das Urteil des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert. Danach wurde die Beklagte nur noch zur Summe von 754,05 Euro verurteilt sowie 5 % Zinsen über dem Basissatz.  Der Fall hat sich wie folgt zugetragen:  Der Kläger wollte sich seine Anwaltskosten erstreiten, die aufgrund einer Abmahnung angefallen waren. Die Summe betrug 1.005,40 Euro. Grund für die Abmahnung war erstens, dass im Onlineshop bei Kinderspielzeug die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen war, zweitens, dass der Beginn der Rückgabepflicht unzutreffend sei, drittens, dass die Rückgabefolgen falsch wären und viertens, dass die so genannte Button-Lösung in Bezug auf die Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers nicht genug erläutert...