Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.09.2014

Bestellbutton “Kaufen” nicht ausreichend

Das Amtsgericht Köln hat in einem Urteil vom 28.04.2014 festgestellt, dass Verbraucher bei einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet sehr eindeutig - im Prinzip mit den beiden Worten "kostenpflichtig bestellen" oder "zahlungspflichtig bestellen" auf ihre Zahlungspflicht hinzuweisen sind. Beim Anschein von Uneindeutigkeit erlischt diese Zahlungspflicht.Leitsätze und Tenor des Kölner UrteilsDie Leitsätze des Urteils betreffen den Fernabsatzvertrag und die inkludierten Anforderungen zur Belehrung über eine ausdrückliche Zahlungsbestätigung, zu finden im § 312 g Absatz 3 BGB. Im Grundtenor wird festgestellt, dass ein Unternehmer keinen vollstreckbaren Anspruch auf die Zahlung des Verbrauchers nach einer Bestellung und selbst der Lieferung der Ware hat, wenn dem Verbraucher beim...