Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.03.2017

Bestell-Button von Amazon Prime-Mitgliedschaft wettbewerbswidrig

Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Button, mit dem Verbraucher eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bestellen, nicht mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ beschriftet sein darf. Diese Entscheidung betrifft das Amazon Prime-Abo. Der Button, mit dem Kunden bei Amazon eine sogenannte Prime-Mitgliedschaft bestellen, darf nicht mit dem Werbeslogan „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ versehen sein, da diese Formulierung nicht klar und ausreichend verständlich ist. Alleine die knappe Formulierung „danach kostenpflichtig“ weist die Kunden nicht ausreichend darauf hin, dass eine bestellte Premiummitgliedschaft nach einem Gratis-Test kostenpflichtig ist. Vielmehr müsse eine Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“ die...