Das Landgericht (LG) in Berlin hat mit seinem Urteil vom 11.04.2014 unter dem Aktenzeichen 15 O 43/14 entschieden, dass ein Luxus-Taxidienst in Berlin untersagt ist.
Denn ein taxiähnlicher Verkehr, bei dem Kunden über eine App eine Limousine mit Fahrer anfordern, sei eine im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes genehmigungspflichtige Beförderung und nicht ein Mietwagenservice. Der Anbieter des Chauffeurdienstes könne eine Beförderungsgenehmigung nicht vorweisen, daher sei der Betrieb untersagt worden. Das Unternehmen will ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Das Gericht hat es der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Verfügung
untersagt, in Berlin eine Smartphoneapplikation UBER APP einzusetzen, die dem Mietwagenunternehmen für die Vermittlung von...
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06.05.2014