Ab welchem Zeitpunkt wird eine Marke nicht mehr in rechtserhaltender Weise genutzt, wenn diese lediglich eine kostenlose Open-Source-Software kennzeichnet, der Markeninhaber jedoch keine diesbezüglichen geschäftlichen Tätigkeiten entfaltet? Mit dieser Frage hatten sich die Richter am OLG Köln zu beschäftigen. Das Urteil besagt, dass die streitgegenständliche Marke in diesem Fall zu löschen ist.Eine Marke wird nicht mehr in rechtserhaltender Weise genutzt, wenn der Markeninhaber keine auf die Marke gerichteten geschäftlichen Tätigkeiten entfaltet. Ist eine rechtserhaltende Nutzung der Marke nicht gegeben, ist sie zu löschen. Im vorliegenden Fall ist die streitgegenständliche Wort/Bildmarke Nr. 30 2010 032 604 „Open LIMS“ für eine kostenlose Open-Source-Software...
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24.03.2017