Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
22.11.2016

Belästigung durch SMS-Werbung für gemeinnütziges Projekt

Eine SMS, in der ein Unternehmen auf seine Unterstützung sozialer Projekte hinweist, ist Werbung und unterliegt dem Belästigungsverbot des § 7 UWG. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. mit Urteil vom 6. Oktober 2016 (Az. 6 U 54/16) entschieden. Solche SMS-Nachrichten bedürfen der vorherigen Einwilligung des Empfängers oder sind mit einer Angabe zu versehen, wie künftige Mitteilungen abbestellt werden können.SachverhaltIm März 2015 rief eine Mitarbeiterin der Beklagten, eines Autohauses, den Ehegatten der Klägerin auf seinem Handy an. Sie erinnerte ihn, dass beim Auto der Frau die Hauptuntersuchung anstehe, und warb für den TÜV-Service der Beklagten. Einige Monate später erhielt der Ehemann drei SMS des Autohauses, die mit Link auf eine Webseite zur Teilnahme an...