Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied mit Beschluss vom 18.02.2019, dass der grundrechtliche Schutz der Familie Eltern nicht davor bewahre, selbst belangt zu werden, wenn sie das illegale Filesharing ihrer volljährigen Kinder decken. Grundsätzlich liege die Vermutung der Täterschaft beim Anschlussinhaber. Allerdings werde Familienmitgliedern eine Wahlmöglichkeit eingeräumt, gegen einzelne Familienmitglieder auszusagen oder selbst als Anschlussinhaber für das Filesharing in Anspruch genommen zu werden.Wird das Recht auf Familie verletzt, wenn Eltern wegen Filesharing ihre Kinder verraten sollen?Die Eltern wandten sich als Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sowie die Entscheidung der Vorinstanzen. Klägerin in dem Ausgangsverfahren war ein...
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30.07.2019