Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.03.2014

Bei Papierrechnung dürfen keine Extra-Kosten anfallen

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem bislang noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 09.01.2014 unter dem Aktenzeichen 1 U 26/13 entschieden, dass AGB-Klauseln, die einen Schadensersatz für den Verlust einer SIM-Karte vorsieht, unwirksam ist. Ebenso unwirksam ist eine AGB-Klausel, die für eine Papierrechnung eine Gebühr (i.H. von 1,50 EUR) festsetzt. Geklagt hatte der Dachverband der bundesweiten Verbraucherzentralen gegen eine Betreiberin von Mobilfunkverträgen. Diese hatte in ihren AGB die Klauseln verwendet, die dem Verbraucher Gebühren für Papierrechnungen sowie ein SIM-Karten-Pfand in Höhe von rund 30 Euro in Rechnung stellen. Bei Verlust der Karte wäre die Gebühr einbehalten worden, sofern von keiner Seite ein höherer oder geringerer Schaden...