Das Amtsgericht (AG) in Hamburg hat mit seinem Urteil vom 06.08.2015 unter dem Az. 4 C 15/15 entschieden, dass auch Nachrichten einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen. In der Folge könne dann auch eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn Nachrichten von einem anderen als dem Autor übernommen werden. In solchen Fällen liege auch eine entsprechende Schadensersatzpflicht vor und es könne vom Urheber Unterlassung verlangt werden.Der Schadensersatzbetrag bemesse sich nach den Tarifen des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV). Angemessen sei demnach ein Betrag in Höhe von 200,- Euro pro Nachricht. So hatte das AG Hamburg bereits in einem anderen Fall entschieden. Im vorliegenden Fall erledigte sich der Rechtsstreit durch ein Anerkenntnisurteil.Geklagt hatte eine Hamburger...
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27.08.2015