Das OLG Köln hat mit Urteil vom 03.12.2021 klargestellt, dass bei mehrfachen, hintereinander geschalteten Rabattaktionen der Kunde in wettbewerbswidriger Weise in die Irre geführt wird, wenn beim ersten Besuch einer Webseite ein Cookie gesetzt wird, der dazu führt, dass bei einem zweiten Aufruf der Homepage die beworbene Rabattaktion nicht mehr angezeigt wird.HintergrundBei der Beklagten handelt es sich um eine Online-Händlerin für Matratzen, die in ihrem Onlineshop mit befristeten Erstbesucherrabatten geworben hat. Diese Rabatte sind jedem Erstbesucher der Website auf einem Werbebanner angezeigt worden. Sofern der Kunde beim Aufrufen der Seite die Cookies akzeptiert hat, sind ihm nach Ablauf der Frist keine weiteren Rabatte mehr angeboten worden. Allerdings sind diese bei einem...
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17.11.2022