Das Landgericht (LG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 03.06.2015 unter dem Az. 28 O 466/14 entschieden, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Schauspielerin vorliegt, wenn von dieser ein Foto veröffentlicht wird, das sie mit einem vermeintlichen "Babybauch" zeigt und mit der Überschrift „Schwanger oder nicht? K kugelt sich vor die Kamera“ versehen ist. Das Vorhandensein einer Schwangerschaft sei der Privatsphäre zugehörig, daher wiege das Recht der Persönlichkeit der Klägerin schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit an Information. Ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro wurde der Klägerin zugesprochen.Damit hat das Gericht die Beklagte zur Unterlassung einer derartigen Berichterstattung verurteilt.Geklagt hatte eine deutsche Schauspielerin gegen die...
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16.03.2016