Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Praxis der Sportschuhproduzenten ASICS und Adidas hinsichtlich deren Vertriebspraktiken kritisiert. In einer am 28. April 2014 veröffentlichten Pressemitteilung ließ das BKartA verlauten, dass es das selektive Vertriebssystem der Hersteller kartellrechtlich für bedenklich hält.
Die Kartellbehörde sieht vor allem in der Praxis des Sportschuhhersteller ASICS, seine Produkte ausschließlich durch autorisierte Verkäufer an Endverbraucher abzugeben, mehrere Einschränkungen des freien Wettbewerbs. In diesem Zusammenhang wird besonders die umfangreiche Behinderung des Verkaufs über Online-Plattformen vom BKartA moniert. Durch die zahlreichen Vorgaben werde zudem ein freier Preiswettbewerb unter den Händlern von ASICS-Produkten...
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24.06.2014