Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.06.2015

BGH zur Verantwortung beim Filesharing

Eltern haften für ihre Kinder. Dieser allgemeine Grundsatz kann unter Umständen auch gelten, wenn der Nachwuchs den Internetzugang der Eltern nutzt und es dabei zu Rechtsverletzungen kommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein entsprechendes Urteil gefällt, nach welchem der Inhaber eines Internetanschlusses generell für Rechtsverletzungen durch Dritte haftbar gemacht werden kann, insbesondere wenn es sich dabei um die im eigenen Haushalt lebenden Kinder handelt. Dies gilt auch dann, wenn das Kind die Rechtsverletzung im minderjährigen Alter begangenen hat, zum Tatzeitpunkt also noch unter 14 Jahre alt war.Dem BGH wurde drei voneinander unabhängige, aber in der Sache sehr ähnlich gelagerte Fälle zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Mit allen drei Fällen hatten sich zuvor das...