Rechtsanwaltskanzleien, die aufgrund eines Computerschadens vorübergehend nicht auf ihre elektronische Fristenkontrolle zugreifen können, müssen eine manuelle Fristenkontrolle sicherstellen, selbst wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde. Rechtsanwälte müssen im Fall einer eventuellen Störung ihrer elektronischen Fristenkalender grundsätzlich Gegenmaßnahmen treffen, die einen Zugriff auf die Fristeneinträge jederzeit ermöglicht. Diese Vorsorge stellt eine zumutbare Maßnahme dar.Der Kläger scheiterte mit seinem Klagebegehren wegen einer behaupteten fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit einer Unternehmensbeteiligung als atypischer stiller Gesellschafter. Mit seiner Klage unterlag er der Beklagten, an deren Unternehmen er den streitgegenständlichen Anteil...
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22.04.2015