Anzahlungen über 20% sind für Pauschalreisen ebenso unzulässig wie gestaffelte Stornogebühren mit entsprechendem Eingangssatz. Dies wurde von Richtern des Bundesgerichtshofes entschieden.Der Bundesgerichtshof hat sowohl die Anzahlungspraxis etablierter Reiseveranstalter für unzulässig erklärt als auch die Erhebung exorbitanter Stornogebühren. TUI, L’TUR, TC Touristik und weitere Unternehmen verlangten bei der Buchung bisher Anzahlungen zwischen 25% und 100%. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Verbraucherzentrale NRW klagten erfolgreich. TC Touristik und Urlaubstours ließen den Bundesgerichtshof entscheiden und verloren ihre Prozesse. Die Kläger erhielten eine höchstrichterliche Bestätigung ihrer Rechtsauffassung: Die beklagten Reiseveranstalter brechen mit...
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06.04.2015