Airlines verlangen regelmäßig Vorauszahlung des Flugtickets unmittelbar nach Abschluss der Buchung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Kunde wenige Tage oder mehrere Monate vor dem Abflug bucht. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Praxis zulässig ist. Eine Limitierung der Vorleistungspflicht wie bei Pauschalreiseverträgen hält er nicht für notwendig.SachverhaltNach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW benachteiligen Vorkasse-Klauseln in den AGB der Fluggesellschaften und Buchungsplattformen die Verbraucher unangemessen. Der Verbraucherverband strengte daher verschiedene Prozesse gegen diese Praxis an. Er argumentierte, nach den maßgeblichen Regeln des Werkvertragsrechts sei das Entgelt erst bei Vollendung des Werks geschuldet. Eine AGB-Klausel dürfe...
Artikel
24.02.2016