Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
12.09.2014

BGH Geld-Zurück-Garantie III

Die Revisionsrichter hatten zu entscheiden, wann eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Wann gilt der Hinweis auf eine „Geld-Zurück-Garantie“ oder ein gesetzliches zweijähriges Gewährleistungsrecht als unzulässige Herausstellung bestehender Verbraucherrechte?Die Parteien in diesem Rechtsstreit sind Wettbewerber im Onlinehandel mit Drucker- und Computerzubehör. Die Beklagte bewarb auf ihrer Internetseite ein 14-tägiges Rückgaberecht und eine damit verbundene Gelderstattung, die Übernahme der Portokosten für die Rücksendung der umgetauschten Ware sowie die Risikoübernahme bei der Versendung. Die Klägerin ist gegen diese ihrer Meinung nach unlautere Werbung mit bestehenden Verbraucherrechten unter dem Gesichtspunkt der...