Mit Urteil (Az. I ZR 8/13) vom 11.12.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Handel mit gebrauchter Software rechtmäßig ist. Der BGH hat sich damit dem Urteil des OLG Frankfurt am Main angeschlossen, das vor zwei Jahren geurteilt hatte, dass der Handel gebrauchter Software aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weitgehend von Einschränkungen befreit ist. Ein wesentlicher Punkt des Urteils (Az. 11 U 68/11) des OLG Frankfurt war, dass insbesondere Lizenzen, die aus Volumenverträgen erworben worden sind, einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte das Unternehmen Adobe beim BGH Revision eingelegt.Adobe entwickelt und vertreibt diverse Bildbearbeitungs- und Grafiksoftware und verfügt über die ausschließlichen...
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14.07.2015