Die Wochenzeitung „Die Zeit“ veröffentlicht unter dem Rubriktitel „Stimmt´s?“ von Lesern eingesandte, allgemein nicht leicht zu beantwortende Fragen zu verschiedenen Themenbereichen. Diese Kolumne umfasst regelmäßig lediglich wenige Absätze.
Der „Die Zeit“ herausgebende Verlag verlangte vom Verantwortlichen eines im Internet präsenten Magazins den dort erscheinenden Rubriktitel „Stimmt´s?“ nicht mehr zu verwenden. Unter Berufung auf §§ 5 III; 15 II MarkenG, nach denen für die Titeleignung vorausgesetzt wird, dass sich der Titel von anderen Werken unterscheidet, bekam der Verlag mit seiner Unterlassungsbegehren in Vorinstanzen Recht.
Der in der Sache befasste BGH bejahte zwar die grundsätzliche Tauglichkeit von Überschriften einer knappen Zeitungs-Rubrik, Titelschutzwürdigkeit zu entwickeln, gab aber zu bedenken, dass im konkreten Fall „Stimmt´s?“ bei Berücksichtigung der mit dem Diktum verbundenen klar beschreibenden Ansätzen „Stimmt´s?“ keine bedeutende Unterscheidungswirkung zuzurechnen ist. Auch die sich bereits über zehn Jahre hinziehende Verwendungsdauer von „Stimmt´s?“ als „Zeit“-Textüberschrift bedingt nicht zwingend die für Titelschutzwürdigkeit erforderliche außerordentliche Kennzeichnungskraft.
Daher hat der BGH die Vorinstanz aufgefordert, in einer erneuten Sachverhaltsprüfung abzuklären, inwieweit die formalen und inhaltlichen Aspekte der in „Die Zeit“ und im Internetmagazin gewählten Einbettungen, insbesondere bei der Präsentation durch Text oder Bild, des „Stimmt´s?“-Titels maßgeblich für die Beurteilung einer Verwechslungswahrscheinlichkeit sein könnten.
BGH, Urteil v. 22. März 2012, I ZR 102/10
MDR 2012, 1359
Artikel
05.12.2012