Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.04.2015

BGH: Puma schlägt Pudel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 02.04.2015 unter dem Az. I ZR 59/13 entschieden, dass ein Parodieren einer bekannten Marke nicht immer zulässig ist. Leider hat er sich im vorliegenden Fall nicht über die Grenzen der Zulässigkeit geäußert. Im vorliegenden Fall nämlich wurde die allseits bekannte Bild- und Wortmarke "Puma" durch die Wort- und Bildmarke mit dem Schriftzug "Pudel" und mit einem springenden Pudel parodiert. Nach Ansicht des für Markenrecht zuständigen I. Senats des BGH bestehe zwischen den beiden Marken zwar keine Verwechslungsgefahr, doch es werde die Bekanntheit und die Wertschätzung der Marke Puma durch den Betreiber der zweiten Marke ausgenutzt. Die neue Marke "Pudel" sei daher zu löschen.Die Klägerin ist die bekannte Herstellerin von...