Die Amazon A-bis-z-Garantie schützt den Verbraucher, indem sie diesem in bestimmten Fällen eine Preiserstattung ermöglicht. Die Garantie ist für Kunden gedacht, die sogenannte Marketplace-Artikel kaufen, also Waren, die nicht von Amazon selbst, sondern von einem Dritten Händler über die Seite verkauft werden. Mit Urteil vom 01.04.2020 entschied der Bundesgerichtshof, dass die A-bis-z-Garantie von Amazon für Marketplace-Händler gegenüber dem Käufer nicht bindend ist und der Anspruch auf Kaufpreiszahlung nach Rückbuchung des Kaufpreises wieder auflebt.Kaufpreisforderung nach GarantiefallDie Parteien streiten um Ansprüche aus einem über die Online-Handelsplattform Amazon Marketplace abgeschlossenen Kaufvertrag über einen Kaminofen zum Preis von 1.316 Euro. Für diesen...
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12.10.2020