Das Landgericht (LG) in Hamburg hat mit seinem Urteil vom 15. April 2014 unter dem Aktenzeichen 312 O 34/14 entschieden, dass ein Promoter der Musikgruppe "Böhse Onkels" als exklusive Verkaufsstelle keinen Anspruch gegen einen Verkäufer für Konzertkarten hat, der angekaufte Karten der Band bereits vor dem Vorverkaufsbeginn weiterverkauft hat.
Das LG Hamburg hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung wieder aufgehoben, den es gegen einen eBay-Verkäufer gerichtet hat. Es konnte im Hauptverfahren jedoch keine Gefahr für den vermeintlich unlauteren Schleichbezug des Verkäufers erkennen, der bereits vor dem Vorverkaufsstart bei der Online-Auktionsplattform eBay Karten für ein Konzert der Musikband "Böhse Onkelz" angeboten hatte. Der Händler habe von der befugten...
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01.06.2014