Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.02.2015

Autokauf: Verweis auf eBay-Angebot reicht nicht

Das Amtsgericht (AG) in Pfaffenhofen hat mit seinem Urteil vom 10.12.2014 unter dem Az. 1 C 1030/14 entschieden, dass bei einem Verkauf, der über die Auktionsplattform eBay abgewickelt werden sollte, dann jedoch tatsächlich nicht über eBay abgewickelt worden ist, nicht die Beschreibung maßgeblich ist, die für das eBay Verkaufsangebot gelten sollte. Im verhandelten Fall wurde ein Auto verkauft. Der klagende Käufer hatte sich auf die Artikelbeschreibung bei eBay verlassen. Dies sah das Gericht als grob fahrlässig an und sprach ihm das Recht ab, Mängel geltend machen zu können.Der Kläger hat einen Minderungsanspruch gegen den Beklagten in Höhe von 500 € geltend gemacht. Er hatte vom Beklagten ein gebrauchtes Auto gekauft, das er zuerst bei eBay gesehen hatte. Im Vertrag war...