Das Oberlandesgericht Celle entschied am 08.05.2018, dass ein geteilter Facebook-Post über einen Auto-Testbericht als Werbung zu werten sei. Dies habe zur Folge, dass Angaben zu den offiziellen CO2-Emissionen des betroffenen PkW-Modells zu machen seien.Stellt ein geteiltes Facebook-Posting Werbung dar?Klägerin war ein Verbraucherschutzverein; Beklagter ein Autohändler. Der Beklagte teilte auf seiner Facebook-Seite den Testbericht für einen Mitsubishi. Das geteilte Facebook-Posting stammte ursprünglich von Mitsubishi Motors Deutschland. Notwendige Angaben wie Kraftstoffverbrauch oder CO2-Emissionen wurden nicht gemacht. Aufgrund des Postings mahnte ihn die Klägerin ab und nahm den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch. In der Vorinstanz war der Beklagte unterlegen, weshalb er in...
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29.10.2018