Wird der Betreiber einer Online-Handelsplattform auf die Rechtsverletzung eines Nutzers hingewiesen, darf er das betroffene Angebot sperren, ohne es zuvor selbst geprüft zu haben. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 9. Januar 2017 (Az. 6 W 95/16) entschieden. Auch eine vorhergehende Anhörung des Anbieters hält der Senat nicht für erforderlich. Er ist der Ansicht, der Aufwand für die Überprüfung des behaupteten Verstoßes gefährde das Geschäftsmodell von Online-Marktplätzen und sei daher nicht zumutbar. Der SachverhaltEin angeblicher Rechteinhaber meldete eBay über das VeRI-Programm mittels eidesstattlicher Erklärung die Patentverletzung eines gewerblichen Händlers. eBay sperrte dem Händler daraufhin den Account und teilte ihm die...
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27.03.2017