Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied mit Beschluss vom 27.02.2018, dass ein Markeninhaber bei Markenfälschungen einen Auskunftsanspruch über Herkunft und Betriebsweg gegenüber Amazon habe. Insbesondere sei für die Auskunftserteilung auch nicht die Rechtsabteilung einzuschalten, da die gewerblichen Abnehmer der Markenfälschungen bereits anhand ihrer Firmierung identifiziert werden können.Ist Amazon zur Auskunft verpflichtet?Klägerin war ein Bekleidungsunternehmen, welches auch Inhaberin einer bestimmten eingetragenen Marke war. Beklagte war die Verkaufsplattform Amazon. Die Klägerin bemerkte, dass eine ausländische Firma über Amazon T-Shirts zum Verkauf anbot, die auf der Vorder- und Rückseite den Namen der eingetragenen Marke trugen. Die T-Shirts stammten jedoch...
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03.04.2019